Private Altersvorsorge

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Private Altersvorsorge - Was ist das?

Die private Altersvorsorge garantiert im Alter ein zusätzliches Einkommen, welches lebenslang gezahlt wird. Hierbei unterscheidet sich die private Rentenversicherung von der reinen Kapitalbildung, die nur solange zahlt, bis das angesammelte Geld verbraucht ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Die Versicherer übernehmen das nicht vorhersehbare “Langlebigkeitsrisiko”, also das Risiko, wie lange ein Mensch lebt und Rente beziehen wird.

Absicherung der Hinterbliebenen

In den meisten Fällen endet die Rentenzahlung mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Dennoch können Angehörige mit einer privaten Rentenversicherung versorgt werden. Hierbei wird bei Vertragsabschluss eine so genannte Rentengarantiezeit vereinbart. Verstirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, werden entsprechend der vereinbarten Rentengarantiezeit, die noch nicht ausgezahlten garantierten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine weitere Möglichkeit ist die Vereinbarung einer Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Die Rentenzahlung an die mitversicherte Person erfolgt dann lebenslang.

Was ist beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung zu beachten?

Machen Sie sich um das Ausfüllen des Versicherungsantrages keine Sorgen. Unsere zertifizierten Vorsorgeexperten helfen Ihnen gerne. Wichtig sind korrekte und vollständige Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person. Die Daten für den Vertragsbeginn und Vertragsablauf müssen genau eingetragen werden. Nur so kann der Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.

Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll.

Formen der privaten Altersvorsorge

Es gibt diverse Formen der privaten Altersvorsorge. Die klassische und bekannteste Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Hinzu kommt, dass der “Privat-Rentner” ein so genanntes Kapitalwahlrecht hat. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen und/oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte.

Welche Form der Altersvorsorge die Richtige für sie ist, können Ihnen unsere zertifizierten Berater in einem persönlichen Gespräch erörtern.
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