Betriebliche Altersvorsorge

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Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Die gesetzliche Rente wird künftigen Generationen den gewohnten Lebensstandard nicht mehr sichern können. Wer sich im Alter finanziell nicht sehr stark einschränken möchte, muss sparen. Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, wie man die staatliche Rente durch eine zusätzliche private Altersvorsorge absichern kann. Dies kann zum einen natürlich der Weg Ihres privaten Engagements sein. Alternativ oder auch ergänzend, sollten Sie jedoch auch die Möglichkeit der zusätzlichen Altersvorsorge über Ihre Firma, die sog. betriebliche Altersvorsorge, ins Auge fassen. Die betriebliche Altersvorsorge ist für Sie kostengünstig, wird steuerlich gefördert und verspricht für das Alter zusätzlich zur staatlichen Rente eine optimale Absicherung.

Was spricht aus Arbeitnehmersicht für die betriebliche Altersvorsorge

Die Vorteile für den Arbeitnehmer liegen auf der Hand. Neben den Aspekten der steuerlichen Vorzüge unterstützt Sie ggf. dazu noch Ihr Arbeitgeber durch eine Beteiligung an der bAV. Eine Möglichkeit, wie Sie bestehende Leistungen mit Zuzahlung des Arbeitgebers zum Zwecke der betrieblichen Zusatzversicherung realisieren können, ist z.B. die Umwandlung Ihrer Vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Renten-Zusatzversicherung. Darüber hinaus haben Sie im Gegensatz zum privaten sparen (z.B. mit 50 EURO/mtl.) die Möglichkeit mit einer Umwandlung von Sonderzahlungen schon den kompletten Jahresbeitrag mit einer Zahlung zu erledigen. Und denken Sie daran, diese Investition lohnt sich.

Die Beiträge zu dieser Altersvorsorge werden direkt vom Gehalt abgezogen und sind steuerlich förderungswürdig. Häufig beteiligen sich die Arbeitgeber an diesen Beiträgen. Das spart Steuern und Sozialabgaben. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2010 max. 2.640 Euro) können über eine Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber bei Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse steuer- und sozialabgabenfrei in eine bAV investiert werden. Weitere 1800 Euro können steuerfrei in den Vertrag fließen.

Was passiert mit meinem Geld, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Ihr Geld bleibt Ihnen erhalten, denn das Alterseinkünftegesetz hat die Mitnahmemöglichkeiten für Sie geregelt. Sie können Ihren Vertrag entweder privat fortführen oder auf den nächsten Arbeitgeber übertragen.

Wird die BAV allein vom Arbeitgeber finanziert, ist sie konkurrenzlos attraktiv?

Bei Führungskräften steht allgemein die Unterstützungskasse und die Pensionskasse für Entgeldumwandlungen im Vordergrund. Ein Sonderfall stellen die Vermögenswirksamen Leistungen dar.

Allgemein gilt:

Wenn der Arbeitgeber sich an der Altervorsorge beteiligt, ist diese Form vermutlich der attraktivste Weg für den Mitarbeiter. Falls Ihr Arbeitgeber noch keine bAV eingeführt hat, können Sie mindestens den Abschluss einer Direktversicherung als Altersvorsorge verlangen.

Gut geeignet für eine betriebliche Extra-Rente sind auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL). Maximal 40 Euro im Monat schießt der Arbeitgeber als VL zu. Wer das Geld vom Chef direkt in die bAV steckt, spart erstens Sozialabgaben und kann zweitens rund 45 Euro zusätzlich investieren, ohne Einbußen beim Nettogehalt hinnehmen zu müssen.

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