Unfall

Die private Unfallversicherung

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, so sind sie während der Arbeit sowie auf dem direkten Weg und zurück gesetzlich unfallversichert. Stößt Ihnen aber z.B. während der Freizeit ein Unfall zu, haben Sie zwar Anspruch auf eine geringe gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese wird aber nur gezahlt, wenn Sie so gut wie gar nicht mehr arbeiten können. Noch dramatischer ist die Situation zum Beispiel für viele Selbstständige und Freiberufler: Wenn diese nicht freiwillig gesetzlich versichert sind, haben sie oft gar keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung schließt hier die Absicherungslücke.

Was bedeutet Invaliditätsleistung?

Kern der privaten Unfallversicherung ist die Absicherung einer unfallbedingten Invalidität. Unter Invalidität ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit zu verstehen. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vorher vereinbarten Versicherungssumme. Der Grad der Invalidität wird dabei nach der so genannten Gliedertaxe bestimmt. Sie ist Teil des Versicherungsvertrages.

Was ist beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu beachten?

Wichtig ist es, im Versicherungsvertrag eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu vereinbaren. Hierbei stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne beratend zur Seite.

Wenn der gewählte Tarif eine Todesfallleistung vorsieht oder diese erwünscht ist, sollte in jedem Fall der oder die Bezugsberechtigte im Vertrag angegeben werden. Dies ist auch noch nach Ausstellung des Versicherungsscheines möglich.

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